#422: Auslegung und Umsetzung von Regeln und die Interne Revision

#416: Bomb Busters und die Interne Revision

#416: Bomb Busters und die Interne Revision

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Ich habe wieder einmal Bomb Busters gespielt (vgl. Folge #408). Nur diesmal mit anderen Mitspielern. Und siehe da: Es war ein vollkommen anderes Spielerlebnis und ich habe wieder viel über mich gelernt.

Dieses Spiel setzt auf Kooperation. Wenn man nicht kooperiert, explodiert die Bombe und die Runde ist vorbei.

Wie fast in allen Lebensbereichen, kommt es auch bei diesem Spiel auf die Art und Weise an,
**wie** man mit seinen eigenen Emotionen umgeht. Denn nur wer sich seiner eigenen Emotionen bewusst ist, ohne in ein unbewusstes Reaktionsmuster zu fallen, kann im Umgang mit Anderen seine eigenen Reaktionen bewusst wählen.

Sei Heng Yi schreibt:
_“Gelassen der Unwegsamkeit des Lebens zu begegnen, die Ruhe, Kraft und Ausdauer in dir selbst zu etablieren, um, egal was kommt, es meistern zu können […].“ _

**Gelassen der Unwegsamkeit des Lebens begegnen …**

bzw. in diesem Fall:

**Gelassen den Reaktionen und Haltungen der Mitspieler begegnen …**

Das ist nicht immer einfach und ist doch so wichtig in unserer Arbeit in der Internen Revision.
Hier begegnen wir in unseren Revisionspartnern anderen Interessen und anderen Haltungen.

Alles, was einen diesbezüglich triggert bzw. zu einer Reaktion herausfordert, ist es wert zu betrachten. Denn genau hier könnte ein Lernfeld für uns liegen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.

Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“

Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.

Bomb Busters

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#422: Auslegung und Umsetzung von Regeln und die Interne Revision

#415: Verdächtige Frage und die Interne Revision

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Die Feuer in LA haben hatten wir ja schon mal in Folge #364. Diesmal geht es um die juristische Aufarbeitung und die Schuldfrage.

Es gibt erdrückende Indizien…
– Die Daten von Kameras, Handy und Uber verorten einen Uber-Fahrer wurde kurz nach Mitternacht am Neujahrstag präzise an der Stelle, an der das Lachman Fire gelegt wurde.
– Er soll bei Chat-GPT die Frage eingetippt haben, ob man schuldig sei, wenn man mit einer weggeschnippten Zigarette ein Feuer auslöse.

… und offene Fragen
– Bedeutet dies, dass der Uber-Fahrer am Palisades Fire Schuld hat?
– Welche scheinbaren Kausalitäten gilt es zu hinterfragen?
– Wer bezahlt den Staranwalt?

In diesem Podcast geht es um den inneren Zwiespalt zwischen einer verlockenden Abkürzung und dem zeitintensiveren Weg.

Unsere Revisionspartner sollte sich auf uns verlassen können, dass wir uns die Sache aus verschiedensten Perspektiven ansehen und alle expliziten und impliziten Annahmen konsequent hinterfragen.

Wenn wir dann kleinlich im Großen sind, können wir im Kleinen großzügig sein.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.

Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“

Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.

Verdächtige Frage

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#391: Auftragsklärung einer Jetpilotin und die Interne Revision

Im Buch „The Sky is no Limit“ von Nicola Winter bin ich über das Thema „Mission Command“ gestolpert. Nicola Winter, eine der ersten Jetpilotinnen Deutschlands, beschreibt das „Führen mit Auftrag“ ab Seite 186 wie folgt:
Die Führung gibt klar das Ziel der Mission, des Projektes oder des Auftrages vor und steckt den Rahmen für die Erfüllung ab:
– Was steht an Ressourcen, Zeit, Material und Personal zur Verfügung?
Innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist das Team in der Auftragserfüllung völlig frei. Jeder legale Weg zum Ziel ist erlaubt und darf auch geändert werden, wenn sich neue Erkenntnisse oder Hürden ergeben – und zwar ohne Rücksprache. Solange der Auftrag erfüllt werden kann, darf das Team vor Ort autonom, unabhängig und frei agieren.

Die Auftragstaktik fördert
1. Flexibilität,
2. schnelle Reaktionen auf Veränderungen und
3. die Nutzung von Kreativität und Initiative auf allen Ebenen der Organisation.

Gut ausgebildete Menschen aller Fachrichtungen lieben es, in ihrer Arbeit und in ihrer Expertise möglichst frei agieren zu können und den ihrer Meinung nach besten Weg wählen zu dürfen.

Für Führungskräfte ist die Auftragstaktik fordernd:
– Es muss wirklich klar sein, was das Ziel ist.
– Das Team muss in der Umsetzung begleitet werden. Regelmäßige Check-ins, Updates, Hilfestellungen und Nachjustierungen sind nötig.
– Damit die Mitarbeitenden tatsächlich über die notwendigen Ressourcen verfügen können und genug Unterstützung bekommen, muss bewusst ein „Spielraum“ definiert und abgegrenzt werden, in dem die Entscheidungsfreiheit klar auf Seiten der Mitarbeitenden liegt. Die Letztverantwortung liegt jedoch bei der Führungskraft.
– Wo Kontrolle abgegeben wird, passieren Fehler. Deshalb ist eine Kultur des offenen Feedbacks und der kontinuierlichen Verbesserung nicht nur sinnvoll sondern alternativlos.

Um mit einem Auftrag effizient zu führen, bedarf es einer strukturierten Auftragserteilung.

Im Podcast übersetze ich das Ganze auf die Auftragsklärung in der Internen Revision.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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#389: Peinlich, peinlich peinlich und die Interne Revision

Unsere Revisionspartner haben jedes Recht, qualitativ minderwertige Arbeit von uns zu bemängeln.

Je peinlicher ein Gespräch mit dem Revisionspartner verläuft, umso mehr gilt es, die eigene Revisionskompetenz weiterzuentwickeln. Dazu gehört allerdings, dass Sie Ihr eigenes Agieren reflektieren und hinterfragen.

Wir sollten nicht zu schnell die Schuld auf den Revisionspartner schieben.
Es könnte durchaus sein, dass wir nicht geschickt genug vorgegangen sind.

Wenn Sie an Ihrer Revisionskompetenz arbeiten wollen, dann melden Sie sich bei mir oder schauen auf meiner Webpage vorbei. Vielleicht ist ja ein passendes Angebot für Sie dabei. Und falls nicht, lassen Sie mich gerne wissen, was Sie vermissen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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#414: Das schützenswertere Gut und die Interne Revision

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„Alle haben es gewusst.“ „Man hat nur nicht hinschauen wollen.“
„Sehr häufig bestimmte die Sorge um den Ruf […] das Handeln […]“
„Der Ruf […] – er ist offenbar häufig das schützenswertere Gut.“

Ja, es geht um einen Skandal – nicht aber um die MaRisk oder sonstige Regulatorik.

Es geht um sexuelle Übergriffe von Lehrern auf Schülerinnen an einem Erfurter Gymnasium.

In diesem Podcast schildere ich einen Fall einer jungen Frau von der Deutschen Bank, der ähnliches widerfahren war.

Die Betroffene selbst hatte in einem Vortrag über ihren Fall der sexualisierten Gewalt ihr gegenüber berichtet. Sie ging gegen die Deutsche Bank vor Gericht. Ich bezweifle, dass viele Frauen so mutig sind.

Diese junge Frau hatte Glück, weil sich aufgrund der Presseberichterstattung die Ehefrau eines Top-Managers aktiv eingeschaltet hat.

Dieses aktive „wegschauen“, weil man um den Ruf besorgt ist, kann es nicht sein.

Zwar ist auf den ersten Blick die Organisation nicht direkt von sexuellen Übergriffen betroffen, aber indirekt ist die Organisation betroffen. Denn die aus diesem Verhalten entstehende Unternehmenskultur wird dies zeigen. Auch wenn eine Kultur nicht wirklich greifbar ist,
entfaltet sie eine große Wirkung in das Unternehmen hinein und darüber hinaus.

So gesehen halte ich es für sehr naiv, eine Kultur, die sexuelle Übergriffe zulässt, zu akzeptieren. Denn diese schadet einer Organisation – und ganz besonders ihrem Ruf.

Im Vergleich zu Geld sollte die Menschenwürde immer das schützenswertere Gut sein.

Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.

Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“

Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.

Das schützenswertere Gut

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