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In dieser Folge geht es erneut um einen der größten Skandale in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: die Vorkommnisse beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Nach mehr als drei Jahren Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger erhoben.

– Wie konnte es zu dieser „organisierten Verantwortungslosigkeit“ kommen?

– Warum konnten Kontrollmechanismen versagen?

– Wo haben sie von vornherein gefehlt?

– Welche Lehren kann die Interne Revision aus diesem Fall ziehen?

Basis ist der Artikel „Anklage, also doch“ von Aurelie von Blaszekovic (SZ, 12.12.2025)

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.

Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“

Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.

Organisierte Verantwortungslosigkeit

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