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Ich habe wieder einmal Bomb Busters gespielt (vgl. Folge #408). Nur diesmal mit anderen Mitspielern. Und siehe da: Es war ein vollkommen anderes Spielerlebnis und ich habe wieder viel über mich gelernt.
Dieses Spiel setzt auf Kooperation. Wenn man nicht kooperiert, explodiert die Bombe und die Runde ist vorbei.
Wie fast in allen Lebensbereichen, kommt es auch bei diesem Spiel auf die Art und Weise an,
**wie** man mit seinen eigenen Emotionen umgeht. Denn nur wer sich seiner eigenen Emotionen bewusst ist, ohne in ein unbewusstes Reaktionsmuster zu fallen, kann im Umgang mit Anderen seine eigenen Reaktionen bewusst wählen.
Sei Heng Yi schreibt:
_“Gelassen der Unwegsamkeit des Lebens zu begegnen, die Ruhe, Kraft und Ausdauer in dir selbst zu etablieren, um, egal was kommt, es meistern zu können […].“ _
**Gelassen der Unwegsamkeit des Lebens begegnen …**
bzw. in diesem Fall:
**Gelassen den Reaktionen und Haltungen der Mitspieler begegnen …**
Das ist nicht immer einfach und ist doch so wichtig in unserer Arbeit in der Internen Revision.
Hier begegnen wir in unseren Revisionspartnern anderen Interessen und anderen Haltungen.
Alles, was einen diesbezüglich triggert bzw. zu einer Reaktion herausfordert, ist es wert zu betrachten. Denn genau hier könnte ein Lernfeld für uns liegen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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Die Feuer in LA haben hatten wir ja schon mal in Folge #364. Diesmal geht es um die juristische Aufarbeitung und die Schuldfrage.
Es gibt erdrückende Indizien…
– Die Daten von Kameras, Handy und Uber verorten einen Uber-Fahrer wurde kurz nach Mitternacht am Neujahrstag präzise an der Stelle, an der das Lachman Fire gelegt wurde.
– Er soll bei Chat-GPT die Frage eingetippt haben, ob man schuldig sei, wenn man mit einer weggeschnippten Zigarette ein Feuer auslöse.
… und offene Fragen
– Bedeutet dies, dass der Uber-Fahrer am Palisades Fire Schuld hat?
– Welche scheinbaren Kausalitäten gilt es zu hinterfragen?
– Wer bezahlt den Staranwalt?
In diesem Podcast geht es um den inneren Zwiespalt zwischen einer verlockenden Abkürzung und dem zeitintensiveren Weg.
Unsere Revisionspartner sollte sich auf uns verlassen können, dass wir uns die Sache aus verschiedensten Perspektiven ansehen und alle expliziten und impliziten Annahmen konsequent hinterfragen.
Wenn wir dann kleinlich im Großen sind, können wir im Kleinen großzügig sein.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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„Alle haben es gewusst.“ „Man hat nur nicht hinschauen wollen.“
„Sehr häufig bestimmte die Sorge um den Ruf […] das Handeln […]“
„Der Ruf […] – er ist offenbar häufig das schützenswertere Gut.“
Ja, es geht um einen Skandal – nicht aber um die MaRisk oder sonstige Regulatorik.
Es geht um sexuelle Übergriffe von Lehrern auf Schülerinnen an einem Erfurter Gymnasium.
In diesem Podcast schildere ich einen Fall einer jungen Frau von der Deutschen Bank, der ähnliches widerfahren war.
Die Betroffene selbst hatte in einem Vortrag über ihren Fall der sexualisierten Gewalt ihr gegenüber berichtet. Sie ging gegen die Deutsche Bank vor Gericht. Ich bezweifle, dass viele Frauen so mutig sind.
Diese junge Frau hatte Glück, weil sich aufgrund der Presseberichterstattung die Ehefrau eines Top-Managers aktiv eingeschaltet hat.
Dieses aktive „wegschauen“, weil man um den Ruf besorgt ist, kann es nicht sein.
Zwar ist auf den ersten Blick die Organisation nicht direkt von sexuellen Übergriffen betroffen, aber indirekt ist die Organisation betroffen. Denn die aus diesem Verhalten entstehende Unternehmenskultur wird dies zeigen. Auch wenn eine Kultur nicht wirklich greifbar ist,
entfaltet sie eine große Wirkung in das Unternehmen hinein und darüber hinaus.
So gesehen halte ich es für sehr naiv, eine Kultur, die sexuelle Übergriffe zulässt, zu akzeptieren. Denn diese schadet einer Organisation – und ganz besonders ihrem Ruf.
Im Vergleich zu Geld sollte die Menschenwürde immer das schützenswertere Gut sein.
Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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In dieser Folge geht es erneut um einen der größten Skandale in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: die Vorkommnisse beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Nach mehr als drei Jahren Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger erhoben.
– Wie konnte es zu dieser „organisierten Verantwortungslosigkeit“ kommen?
– Warum konnten Kontrollmechanismen versagen?
– Wo haben sie von vornherein gefehlt?
– Welche Lehren kann die Interne Revision aus diesem Fall ziehen?
Basis ist der Artikel „Anklage, also doch“ von Aurelie von Blaszekovic (SZ, 12.12.2025)
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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Die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker und ihre Ermittlungen sind nun bereits zum Dritten Mal Thema dieses Podcasts. Anne Brorhilker führte die Ermittlungen zu den ersten rechtskräftigen Urteilen im Cum-Ex-Skandal. In ihrem Buch „Cum Ex, Milliarden und Moral“ zeigt sie auf, warum die Justiz an Grenzen stößt und welche Reformen notwendig sind.
Darum geht es in diesem Podcast:
– Systemversagen bei Cum-Ex:
Der Staat ist bei großen Schadenssummen oft machtlos, während „kleine Fische“ leichter gefasst werden. Der Schaden durch Cum-Ex beläuft sich auf mindestens zehn Milliarden Euro.
– Professionelle Verschleierung:
Täter nutzen verschachtelte Auslandsstrukturen und konspirative Methoden, um die Ermittlungen maximal zu erschweren.
– Gegenwind für Ermittler:
Neben juristischen Rechtsmitteln und Dienstaufsichtsbeschwerden werden heute verstärkt PR-Manager und Medienkampagnen eingesetzt, um die Arbeit der Justiz zu diskreditieren.
– Strukturelle Defizite:
Zu wenig Personal, mangelnde Vernetzung zwischen den Bundesländern und ein fehlendes Wissensmanagement verhindern eine effektive Strafverfolgung.
Nach über zwei Jahrzehnten bei der Staatsanwaltschaft Köln hat Anne Brorhilker den Staatsdienst verlassen, um als Vorständin bei der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. den Kampf gegen Finanzkriminalität auf einer anderen Ebene fortzusetzen. Wir beleuchten das systematische Ungleichgewicht zwischen staatlicher Strafverfolgung und der hochgerüsteten Finanzbranche.
Hier die Links zu den vorangegangenen und ähnlichen Folgen
#302 Gefährliche Muster in der Justiz erkennen – Ein tiefer Einblick in die Strukturen der Justiz mit Anne Brorhilker.
#331: Anne Brorhilker, die Ex-Chefermittlerin des Cum-Ex Skandals, übt Kritik – Die Fortsetzung der Diskussion über Wirtschaftskriminalität.
#337 Als Interne Revision der Sozialisierung von Kosten entgegenwirken – Ein weiterer Blick auf komplexe Fallstrukturen.
Impulse für die Interne Revision – insbesondere in Behörden:
– Den Blick weiten:
Das Risiko durch global organisierte Kriminalität sollte Teil der risikoorientierten Prüfungsplanung sein.
– Behördenübergreifende Zusammenarbeit:
Revisionen sollten sich zusammenschließen, um den Austausch von Informationen und Fachexpertise zu fördern.
– Rahmenbedingungen prüfen:
Statt sich im „Klein-Klein“ zu verlieren, muss die Interne Revision prüfen, welche Aufbau- und Ablauforganisation nötig ist, um international agierenden Tätern gewachsen zu sein.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
Dieser Podcast wurde wieder einmal von einem Inhalt der Süddeutschen Zeitung inspiriert, nämlich von dem am 09.10.2020 erschienenen Artikel "Aufklärung unerwünscht" von Klaus Ott. Er behandelt die...
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Kosten | Dieser Podcast behandelt Dänemarks größten Umweltskandal.
Die Fakten basieren auf dem SZ Artikel von Alex Rühle vom 23.02.2024 mit dem Titel „Gestank der Gier“.
Der Podcast hinterfragt, was eine Interne Revision tun könnte, um der Sozialisierung solcher Kosten entgegenzuwirken. Ich betrachte:
Da mir diese Folge sehr nahe gegangen ist, freue ich mich besonders über Ihre Ideen, Gedanken und Kommentare auf meiner Webpage oder in der LinkedIn-Gruppe „Interne Revision – souverän, kollegial und wirksam“ unter dem Post zu diesem Podcast. Vielen Dank!
Trotz des traurigen Themas wünsche ich Ihnen viel „Spaß“ beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Auch wenn Menschen, die nicht in der Internen Revision arbeiten, es kaum glauben können: Ja auch in der Internen Revision steht man unter Zeitdruck. In diesem Podcast widme ich mich den Fällen, in denen der Revisionspartner Sie unter Zeitdruck setzt.
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