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Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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In dieser Folge gehe ich einer Frage nach, die mir beim Lesen eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung gekommen ist: Was sollte eine Interne Revision tun, wenn das eigene Unternehmen in einer Pattsituation steckt?
Oft stehen zwar enorme Ressourcen oder Investitionsversprechen im Raum, doch mangelnde Planungssicherheit blockiert das Handeln.
Ich nutze die aktuelle Situation der Schieneninfrastruktur als Beispiel für eine solche Pattsituation:
– Enormes Investitionspotenzial: Der Bund will bis 2029 mehr als 100 Milliarden Euro (allein 107 Milliarden in den nächsten vier Jahren) in die Schienensanierung investieren.
– Stillstand trotz Investitionsversprechen: Obwohl Geld für Gleise, IT-Systeme und Material bereitsteht, sind die Hersteller ernüchtert statt jubelnd.
– Fehlende Planungssicherheit: Es fehlt ein konkreter Plan bis 2036, welche Summen in welche Projekte fließen. Ein bereits vor elf Monaten vorgelegter „Infraplan“ des Verkehrsministeriums verharrt im Stadium einer bloßen „Hülle“. Das führt dazu, dass bei den Herstellern notwendige Kapazitäten nicht aufgebaut werden können.
Und nun?
– Was sollte eine Interne Revision tun, wenn dem eigenen Unternehmen eine Pattsituation droht?
– Was sollte eine Interne Revision tun, wenn das eigenen Unternehmen in einer Pattsituation steckt?
– Was bedeutet das für das Follow-up?
Meine Gedanken dazu hören Sie im Podcast.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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Fristverlängerung | In meinen Seminaren höre ich oft Klagen über das so nervige und anstrengende Follow-up. Wenn ich die Klagen hinterfrage, erkenne ich häufig suboptimales Agieren der Internen Revision. Um nicht immer nur meckern zu müssen, stelle ich in diesem Podcast ein Best-Practice Beispiel vor:
Alles steht und fällt selbstverständlich mit der Frage, ob eine Feststellung tatsächlich inhaltlich abgestimmt und die Maßnahme(n) tatsächlich einvernehmlich vereinbart wurde(n). Dies setze ich voraus, und in dem hier vorgestellten Beispiel war das auch der Fall. Und dennoch wollte der Revisionspartner eine Maßnahme unmittelbar vor Ablauf der Erledigungsfrist und ohne jegliche Begründung noch verlängert bekommen.
Eine Best-Practice Reaktion auf einen solchen Verlängerungsantrag, hören Sie in diesem Podcast.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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Umwelt | Agiert die EU-Kommission konform zu den GIAS?
Wie wichtig ein einheitliches Follow-up ist, wird einem immer dann klar, wenn man die Auswirkungen eines Follow-up-Prozesses mit fast uneingeschränkten Ermessensspielräumen für die Bearbeitenden betrachtet. Als anschauliches Beispiel dient der Artikel „Umwelt? Nicht so wichtig“ aus der SZ vom 27.9.2024. Im Untertitel formulieren die beiden Autoren Pascal Hansens und Harald Schumann:
„In Dutzenden Verfahren wurden EU-Staaten wegen Verstößen gegen das Umweltrecht verurteilt – ohne ernsthafte Konsequenzen“
Diesen Fall habe ich auf die Interne Revision übertragen. Ich habe unterstellt, die EU Kommission müsse sich den Global Internal Audit Standards (GIAS) unterwerfen und habe ChatGPT gefragt, gegen welche der Prinzipien und Standards die EU Kommission mit den in dem Artikel beschriebenen Handlungen verstoßen würde.
Nach anfänglichen Hürden (man muss mit ChatGPT wirklich chatten), kam ein erstaunliches Ergebnis zu Tage:
Hier die Zusammenfassung der gesamten Analyse
Prinzip 1: Demonstrate Integrity:
Die EU-Kommission zeigt mehrere Abweichungen in Bezug auf Ehrlichkeit und ethisches Verhalten, insbesondere durch mangelnde Transparenz und politisch motivierte Entscheidungen.
Prinzip 2: Maintain Objectivity:
Es gibt Abweichungen aufgrund politischer Einflussnahme, die die Objektivität der Kommission beeinträchtigen.
Prinzip 3: Demonstrate Competency:
Die Kommission scheint ihre Kompetenzen zur Rechtsdurchsetzung nicht in vollem Umfang zu nutzen und hat bei der kontinuierlichen Entwicklung der notwendigen Fähigkeiten versagt.
Prinzip 4: Exercise Due Professional Care:
Es gibt Abweichungen in Bezug auf die Sorgfalt und das kritische Urteilsvermögen der Kommission bei der Durchsetzung von Umweltgesetzen.
Wenn die EU-Kommission also so wie eine Interne Revision den GIAS unterliegen würde, bzw. verpflichtet wäre, diese einzuhalten, dann würde man ihr wahrscheinlich die Funktionsfähigkeit absprechen.
Aus diesem Grund sollten für die Revisorinnen und Revisoren die Ermessensspielräume im Follow-up Prozess nicht zu groß sein.
Machen Sie es besser als die EU-Kommission und sorgen Sie für ein konsequentes Follow-up!
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
PS: Was hat ChatGPT falsch gemacht?
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Werte | Es gibt einen mutigen Whistleblower, der auf Missstände in seinem Wirkungsbereich hinweist. Investigative Journalisten recherchieren und geben dem Whistleblower eine Plattform. Sie berichten darüber.
Und was passiert danach?
Nicht viel. Und das was passiert, gefährdet die Existenzgrundlage des Whistleblowers.
In der Internen Revision ist es mit der Berichterstattung ähnlich.
Glauben Sie nicht, dass eine Berichterstattung alleine irgendein Problem lösen würde. Denn ohne Erledigung der Maßnahmen wird keine Veränderung eintreten.
Wir müssen mit einem konsequenten Follow-up dafür sorgen, dass unsere Feststellungen und Maßnahmen nicht untergehen.
Zusätzlich haben Sie als Interne Revisorinnen und Revisoren die Möglichkeit, die Integrität unternehmerischen Handelns, das mehr oder weniger ethische Verhalten und die wertebasierten Entscheidungen innerhalb Ihres Unternehmens zu diskutieren.
Sie können Handlungsoptionen aufzeigen und, wenn ein bestimmtes Verhalten im Unternehmen nicht den Unternehmenswerten entspricht, diese mangelnde Wertekonformität ansprechen und diskutieren.
Ja, das macht keinen Spaß und ist auch nicht einfach.
Aber es gehört zu unserer Arbeit dazu.
Wir sind die Hofnarren, die hin und wieder Licht ins Dunkel bringen und den Spiegel vorhalten müssen.
Wenn dann der Vorstand entscheidet, er bleibt dabei und unterstützt das bisherige Verhalten, dann ist daran nicht zu rütteln. Aber Sie haben es angesprochen.
Hier das Follow-up zum Fall des mutigen Apothekers auf Folge #296.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!