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Wieder einmal bedanke ich mich bei der Deutschen Bahn für ein sensationelles Erlebnis auf einer Bahnreise und die Inspiration für diesen Podcast.
Der Sachverhalt war simpel:
Ein Fahrgast hat während eines Halts im Türbereich geraucht. Die Brandmeldeanlage hat ausgelöst.
Sie wurde abgeschaltet. Der Zug blieb stehen. Das Wiederanschalten der Brandmeldeanlage hat nicht geklappt.
– Wie hat das Zugpersonal reagiert?
– Wie hat die Zugchefin zwischen den Werten „Sicherheit“ und „Service“ abgewogen?
– Wie wurden die Regelungen einer „mobilen Brandwache“ gelebt?
– Und was passierte, als ein neues Zugteam an Bord kam?
Alles spannende Fragen. Noch interessanter ist es jedoch, sich darüber Gedanken zu machen, wie man so etwas prüfen könnte.
Hier also meine Ideen und Gedanken zu möglichen Prüfungsansätzen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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Schicken Sie mir Ihre Frage, anonym und unkompliziert. Als Name können Sie gerne ein Pseudonym verwenden.
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Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
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Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
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In dieser Folge gehe ich einer Frage nach, die mir beim Lesen eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung gekommen ist: Was sollte eine Interne Revision tun, wenn das eigene Unternehmen in einer Pattsituation steckt?
Oft stehen zwar enorme Ressourcen oder Investitionsversprechen im Raum, doch mangelnde Planungssicherheit blockiert das Handeln.
Ich nutze die aktuelle Situation der Schieneninfrastruktur als Beispiel für eine solche Pattsituation:
– Enormes Investitionspotenzial: Der Bund will bis 2029 mehr als 100 Milliarden Euro (allein 107 Milliarden in den nächsten vier Jahren) in die Schienensanierung investieren.
– Stillstand trotz Investitionsversprechen: Obwohl Geld für Gleise, IT-Systeme und Material bereitsteht, sind die Hersteller ernüchtert statt jubelnd.
– Fehlende Planungssicherheit: Es fehlt ein konkreter Plan bis 2036, welche Summen in welche Projekte fließen. Ein bereits vor elf Monaten vorgelegter „Infraplan“ des Verkehrsministeriums verharrt im Stadium einer bloßen „Hülle“. Das führt dazu, dass bei den Herstellern notwendige Kapazitäten nicht aufgebaut werden können.
Und nun?
– Was sollte eine Interne Revision tun, wenn dem eigenen Unternehmen eine Pattsituation droht?
– Was sollte eine Interne Revision tun, wenn das eigenen Unternehmen in einer Pattsituation steckt?
– Was bedeutet das für das Follow-up?
Meine Gedanken dazu hören Sie im Podcast.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
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Fristverlängerung | In meinen Seminaren höre ich oft Klagen über das so nervige und anstrengende Follow-up. Wenn ich die Klagen hinterfrage, erkenne ich häufig suboptimales Agieren der Internen Revision. Um nicht immer nur meckern zu müssen, stelle ich in diesem Podcast ein Best-Practice Beispiel vor:
Alles steht und fällt selbstverständlich mit der Frage, ob eine Feststellung tatsächlich inhaltlich abgestimmt und die Maßnahme(n) tatsächlich einvernehmlich vereinbart wurde(n). Dies setze ich voraus, und in dem hier vorgestellten Beispiel war das auch der Fall. Und dennoch wollte der Revisionspartner eine Maßnahme unmittelbar vor Ablauf der Erledigungsfrist und ohne jegliche Begründung noch verlängert bekommen.
Eine Best-Practice Reaktion auf einen solchen Verlängerungsantrag, hören Sie in diesem Podcast.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!