Jeff Bezos schränkte ein, welche Kommentare im Meinungsteil der Washington Post erscheinen dürfen. Damit hat er meine impliziten Annahmen gegenüber einer Zeitung bzw. Journalisten erschüttert: Eine Zeitung hat Interesse an journalistischer Objektivität. Eine Zeitung fühlt sich den...
#346: Richtige Worte und die Interne Revision
Danke für’s Teilen in Ihrem Netzwerk!
Praxis | Wenn Sie Ihre Revisionskompetenz verbessern wollen, dann ist dieser Podcast für Sie ein guter Ausgangspunkt.
Ich bin in einem Zeitungsartikel über einen Satz gestolpert, der zwar mit der Internen Revision erst einmal gar nichts zu tun hat. Das tut aber gar nichts zur Sache. Denn der Satz hat es in sich. Er lautet:
„Wenige richtige Worte benötigen meist weniger Zeit als viele falsche Worte.“
In diesem Podcast erfahren Sie:
- Was dieser Satz mit den von Henry Mintzberg beschriebenen drei grundlegenden Managementstilen bzw. dafür erforderlichen Kompetenzen auf sich hat
- Wie diese in die Arbeit der Internen Revision einfließen
- Wie Sie diese in der Praxis beobachten können und
- Wie sich diese Aspekte in Ihren revisorischen Stärken und Schwächen zeigen
Wer von Ihnen mehr zu den Prüfungskategorien erfahren will, hört sich am besten Folge 231 an.
Wenn ich Sie bei der Verbesserung Ihrer Revisionskompetenz unterstützen kann, dann melden Sie sich gerne bei mir.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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Folge 276: Die Arztpraxis als Renditeobjekt und die Interne Revision
Der Artikel „Der Arzt Ihres Vertrauens“ aus der SZ vom 17.02.2023 hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Deutschlands Arztpraxen von internationalen Investorengruppen als Renditeobjekte betrachtet werden.
Dass Investoren bereit sind, für attraktive Praxen den fünf bis sechsfache Marktpreis zu zahlen und dass diese Investorengruppen bereits ganze Praxisverbünde halten und sich in einigen Regionen Deutschlands bereis eine monopolartige Stellung aufgebaut haben, hat meine Prüfernase aktiviert.
Wie steht es hier um mögliche Interessenkonflikte?
Wie es der Zufall so wollte, musste ich selbst zum Arzt und erlebte sehr geschäftstüchtige „Empfehlungen“. Zwar erhielt ich eine Liste von verschiedenen Fachärzten, doch komischerweise war nur einer davon markiert. Natürlich nur angekreuzt bzw. mit Neonmarker hervorgehoben. So kann niemand später nachvollziehen, wer denn die Markierung vorgenommen hat.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Tja und dann traf ich noch einen Arzt, der vor einem Jahr seine Praxis an eine Investorengruppe verkauft hatte. Grund genug, mich aus der Perspektive der Internen Revision nach möglichen Interessenkonflikten zu erkundigen…
Ich freue mich auf Ihre Kommentare, wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Folge 275: Die untätige Interne Revision
Interessenkonflikt | Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“
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