Veränderung | In unserer Tätigkeit in der Internen Revision haben wir aufgrund unserer Tätigkeit hoffentlich regelmäßig Konflikte.Sie haben nur dann keine Konflikte wenn: Sie niemals Feststellungen treffen, die negativ wirkende Abweichungen zum Gegenstand haben (das halte ich aber bei einer...
#355: Machtkleber, Nachfolgemanagement und die Interne Revision
Danke für’s Teilen in Ihrem Netzwerk!
Als Machtkleber bezeichne ich Personen, die an Ihrer Macht kleben und sich davon nicht trennen können oder wollen.
Haben Sie das Thema „Nachfolgemanagement“ als Interne Revision auf dem Schirm?
Hat Ihr Personalbereich das Thema auf dem Schirm?
Hier mögliche Fragen für Ihre Prüfung:
- Liegen Datenauswertungen vor?
- Wieviel Prozent der Belegschaft werden wegfallen?
- Wie sind die zukünftigen Rentner auf die Bereiche, Abteilungen und Organisationseinheiten verteilt?
- Gibt es Organisationseinheiten, die quasi alle geschlossen innerhalb einer kurzen Zeitspanne in Rente gehen?
- In welchem Ausmaß sind Schlüsselpositionen oder Kopfmonopole betroffen?
- Gibt es hierzu eine Heat Map?
- Und jetzt kommt, glaube ich, ein entscheidender Faktor ins Spiel:
- Weiß der Personalbereich eigentlich um die Anforderungen und Tätigkeiten der einzelnen Personen?
- Hier hat die Interne Revision über ihre Prüfungen höchst wahrscheinlich einen besseren Einblick und kann die Daten leichter interpretieren.
- Sind die Analysen des Personalbereichs angemessen?
- Welche Konzepte werden angewandt, z.B. um ältere Kollegen zu halten und/oder Jüngere zu gewinnen?
- Machen diese Konzepte Sinn?
- Funktionieren diese Konzepte oder sind sie eher Kopfgeburten?
- Für welche Positionen sind welche Nachfolgeregelungen im Einsatz?
- Für wie lange läuft die Parallelphase?
- Was lässt sich das Unternehmen diese Einarbeitungszeit kosten?
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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Folge 276: Die Arztpraxis als Renditeobjekt und die Interne Revision
Der Artikel „Der Arzt Ihres Vertrauens“ aus der SZ vom 17.02.2023 hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Deutschlands Arztpraxen von internationalen Investorengruppen als Renditeobjekte betrachtet werden.
Dass Investoren bereit sind, für attraktive Praxen den fünf bis sechsfache Marktpreis zu zahlen und dass diese Investorengruppen bereits ganze Praxisverbünde halten und sich in einigen Regionen Deutschlands bereis eine monopolartige Stellung aufgebaut haben, hat meine Prüfernase aktiviert.
Wie steht es hier um mögliche Interessenkonflikte?
Wie es der Zufall so wollte, musste ich selbst zum Arzt und erlebte sehr geschäftstüchtige „Empfehlungen“. Zwar erhielt ich eine Liste von verschiedenen Fachärzten, doch komischerweise war nur einer davon markiert. Natürlich nur angekreuzt bzw. mit Neonmarker hervorgehoben. So kann niemand später nachvollziehen, wer denn die Markierung vorgenommen hat.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Tja und dann traf ich noch einen Arzt, der vor einem Jahr seine Praxis an eine Investorengruppe verkauft hatte. Grund genug, mich aus der Perspektive der Internen Revision nach möglichen Interessenkonflikten zu erkundigen…
Ich freue mich auf Ihre Kommentare, wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Folge 275: Die untätige Interne Revision
Interessenkonflikt | Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“
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