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Folgende anonyme Frage hat mich erreicht:

„Hallo Frau Puhani,

ich habe vor kurzem Ihren Podcast entdeckt, da ich mich im Zuge meines bald endenden Studiums mit dem Arbeitsgebiet der internen Revision beschäftigt habe.
Vor diesem Hintergrund zielt meine Frage auf den Berufseinstieg bzw. vielmehr auf den Weg in die interne Revision ab. Ich habe mir bereits die Folgen Ihres Podcasts angehört, in welchen Sie den Berufseinstieg in diesen Bereich thematisieren. Jedoch behandeln diese eher Anliegen, bei welchen durch Jobangebote oder ähnliches bereits ein Weg in die interne Revision geebnet ist.

Daher zu meiner konkreten Frage.
Wie gelange ich nach einem Studium an einen Job in der internen Revision?
Dazu kann ich ergänzend meine Erfahrung anführen, welche ich bislang in der Suche nach einem Einstieg gemacht habe. Denn mein Eindruck ist, dass ein Direkteinstieg als interner Revisor nach einem Bachelorstudium sehr unwahrscheinlich ist. Daher spiele ich mit dem Gedanken, mein theoretisches Wissen mit einem Master Studium zu erweitern.
Dennoch frage ich mich:
Würden Sie in meiner Situation die Bewerbung auf Praktika bzw. Werkstudententätigkeiten in der internen Revision empfehlen?
Oder sehen Sie eine bessere Möglichkeit um meine Karriere langfristig in die Richtung der internen Revision zu lenken?

Vielen Dank für Ihre Zeit und die vielen sehr interessanten Podcast Folgen!

Mit freundlichen Grüßen
… „

Meine Antwort auf diese Fragen hören Sie in diesem Podcast.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Geburtstag | Silvia Puhani Podcast Interne Revision

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Folge 275: Die untätige Interne Revision

Interessenkonflikt | Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:

„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:

„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
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