#414: Das schützenswertere Gut und die Interne Revision
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„Alle haben es gewusst.“ „Man hat nur nicht hinschauen wollen.“
„Sehr häufig bestimmte die Sorge um den Ruf […] das Handeln […]“
„Der Ruf […] – er ist offenbar häufig das schützenswertere Gut.“
Ja, es geht um einen Skandal – nicht aber um die MaRisk oder sonstige Regulatorik.
Es geht um sexuelle Übergriffe von Lehrern auf Schülerinnen an einem Erfurter Gymnasium.
In diesem Podcast schildere ich einen Fall einer jungen Frau von der Deutschen Bank, der ähnliches widerfahren war.
Die Betroffene selbst hatte in einem Vortrag über ihren Fall der sexualisierten Gewalt ihr gegenüber berichtet. Sie ging gegen die Deutsche Bank vor Gericht. Ich bezweifle, dass viele Frauen so mutig sind.
Diese junge Frau hatte Glück, weil sich aufgrund der Presseberichterstattung die Ehefrau eines Top-Managers aktiv eingeschaltet hat.
Dieses aktive „wegschauen“, weil man um den Ruf besorgt ist, kann es nicht sein.
Zwar ist auf den ersten Blick die Organisation nicht direkt von sexuellen Übergriffen betroffen, aber indirekt ist die Organisation betroffen. Denn die aus diesem Verhalten entstehende Unternehmenskultur wird dies zeigen. Auch wenn eine Kultur nicht wirklich greifbar ist,
entfaltet sie eine große Wirkung in das Unternehmen hinein und darüber hinaus.
So gesehen halte ich es für sehr naiv, eine Kultur, die sexuelle Übergriffe zulässt, zu akzeptieren. Denn diese schadet einer Organisation – und ganz besonders ihrem Ruf.
Im Vergleich zu Geld sollte die Menschenwürde immer das schützenswertere Gut sein.
Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Wenn das Bundesverfassungsgericht vom Nutzen einer „gegenseitigen Kontrolle“ spricht und das Ende der „Intendanten-Herrlichkeit“ einläutet, dann sollten wir aufhorchen.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„Eine […] Kontrolle ist tauglicher Aspekt der Gestaltung der Binnenorganisation der Geschäftsleitung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und fördert die Funktionsfähigkeit der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleitungsfunktion.“
Heißt auf Deutsch: Die Begrenzung der Macht gewährleistet, dass die Geschäftsleitung ihre Aufgaben besser wahrnimmt.
Oder umgekehrt ausgedrückt: Zu viel Macht beeinträchtigt die Geschäftsleitung darin, ihre Aufgaben optimal wahrzunehmen.
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