Folge 040: Wie Sie forensische Befragungen durchführen sollten – Ein Interview mit Henning Stuke
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In Folge 10 hatte ich das Thema forensische Interviews bereits behandelt. Damals ging es um die Vorgehensweise des CIA, Lügen zu erkennen.
Was ich nicht wusste, ist, dass es in den USA Strafverfolgungsbehörden erlaubt ist, das Vorliegen von Beweisen vorzutäuschen. Ganz nach dem Motto: „Gestehen Sie! Wir haben Ihre DNA-Spuren am Tatort / auf der Tatwaffe gefunden.“
In Deutschland ist das nicht erlaubt. Und ich denke, es ist auch aus ethischen Gründen für eine Interne Revision besser, keine nicht vorliegenden Beweise vorzutäuschen.
Doch was, wenn das nicht geht?
Die Variante „Good Cop – Bad Cop“ scheidet aus. Das habe ich im Anschluss an das Interview noch erfragt. Den Verdächtigen mit den Beweisen zu konfrontieren soll ebenfalls nicht zielführend sein.
Wie geht man denn dann am besten vor?
Henning Stuke hat die Lösung. Er beruft sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die er im Interview zu großen Teilen erläutert.
Der Part der Lügenerkennung wird ebenfalls besprochen. Henning Stuke erläutert, weshalb er Mikroreaktionen in der Revisionspraxis für nicht brauchbar hält. Selbstverständlich liefert er auch hier wissenschaftlich belegte Alternativen.
Es freut mich ganz besonders, mit Henning Stuke einen so erfahrenen und kompetenten Interviewpartner zum Thema „Forensische Interviews“ gefunden zu haben.
Viel Spaß beim Anhören und Ausprobieren!
Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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Folge 277: Stereotype und Vorurteile gegenüber der Internen Revision
Auf Wunsch von Elina Portna ist dieser Podcast zu Stereotypen und Vorurteilen gegenüber der Internen Revision entstanden.
Sie schrieb:
„[…]In meiner kurzen und interessanten Zeit als Interne Revisorin habe ich immer wieder gehört, dass viele sich eine Interne Revisorin anders vorgestellt haben… Anscheinend gibt es noch den Stereotyp einer Person, die in der Internen Revision arbeiten kann.
Ich würde mich freuen, wenn Sie über Rollenbilder, Stereotype und Vorurteile in der Internen Revision sprechen könnten… Vielleicht könnten sich dann die Menschen auch eine Interne Revisorin vorstellen, die ursprünglich nicht aus Deutschland kommt und gerne schwarze rockige Klamotten trägt und ab und an laut und herzhaft lacht…“
Ich habe eine Umfrage auf LinkedIn gestartet und mich umgehört. Hier ist das Ergebnis:
Revisoren
sind inkompetent
kosten Zeit
kommunizieren nicht
sind nicht auf Augenhöhe und erniedrigen Revisionspartner
strafen andere
fordern Konsequenzen oder Strafen ein
sind regelverliebt und beachten den Kontext oder die konkrete Situation nicht
haben ein Problem damit, wenn einzelne Mitarbeitende Fehler machen
Was kann man nun gegen Stereotype und Vorurteile tun?
dem Missbrauch der eigenen Rolle vorbeugen
gelassen bleiben
ansprechen, wenn die Interne Revision zu Unrecht in ein schlechtes Bild gerückt wurde
sich als Menschen zeigen, die die Rolle der Internen Revision ausüben
daran arbeiten, dass sich Rollenbilder, Stereotype und Vorurteile verändern
die eigene Kompetenz aber auch die eigenen Schwächen kommunizieren
Lassen Sie sich von Rollenbildern, Stereotypen und Vorurteilen nicht abschrecken!
Alles in der Welt verändert sich – nichts bleibt gleich!
Rollenbilder und Stereotype werden sich mit der Zeit verändern.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und lassen Sie Ihre Revisionspartner:innen erleben, wie bunt die Interne Revision sein kann!
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Folge 276: Die Arztpraxis als Renditeobjekt und die Interne Revision
Der Artikel „Der Arzt Ihres Vertrauens“ aus der SZ vom 17.02.2023 hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Deutschlands Arztpraxen von internationalen Investorengruppen als Renditeobjekte betrachtet werden.
Dass Investoren bereit sind, für attraktive Praxen den fünf bis sechsfache Marktpreis zu zahlen und dass diese Investorengruppen bereits ganze Praxisverbünde halten und sich in einigen Regionen Deutschlands bereis eine monopolartige Stellung aufgebaut haben, hat meine Prüfernase aktiviert.
Wie steht es hier um mögliche Interessenkonflikte?
Wie es der Zufall so wollte, musste ich selbst zum Arzt und erlebte sehr geschäftstüchtige „Empfehlungen“. Zwar erhielt ich eine Liste von verschiedenen Fachärzten, doch komischerweise war nur einer davon markiert. Natürlich nur angekreuzt bzw. mit Neonmarker hervorgehoben. So kann niemand später nachvollziehen, wer denn die Markierung vorgenommen hat.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Tja und dann traf ich noch einen Arzt, der vor einem Jahr seine Praxis an eine Investorengruppe verkauft hatte. Grund genug, mich aus der Perspektive der Internen Revision nach möglichen Interessenkonflikten zu erkundigen…
Ich freue mich auf Ihre Kommentare, wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
Folge 275: Die untätige Interne Revision
Interessenkonflikt | Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“
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