Folge 013: Interview mit einer Revisorin, die unter Druck gesetzt wurde

Aug. 12, 2018 | #013, Auswirkungen, Bericht, Berichterstattung, Gefahr, Interne Revision, Interview, Leiter, Organisation, Podcast, Podcast Interview, Praxis, Unabhängigkeit, Vorstand, Zugang

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Diesen Standard kennen wir alle: 1100 Unabhängigkeit und Objektivität
„Die Interne Revision muss unabhängig sein, und die Internen Revisoren müssen bei der Durchführung ihrer Aufgaben objektiv vorgehen.“

Die Erläuterung zur Unabhängigkeit führt folgendes aus:
„Unabhängigkeit bedeutet, dass keine Umstände vorliegen, die die Fähigkeit der Internen Revision beeinträchtigen, ihre Aufgaben für die Interne Revision unbeeinflusst wahrzunehmen. Um einen für die wirksame Ausführung der Revisionsaufgaben hinreichenden Grad der Unabhängigkeit zu erzielen, hat der Leiter der Internen Revision direkten und unbeschränkten Zugang zu leitenden Führungskräften und Geschäftsleitung bzw. Überwachungsorgan. Dies kann durch parallele Berichtswege erreicht werden. Bedrohungen der Unabhängigkeit sind auf Prüfer-, Prüfungs-, Funktions- und Organisationsebene zu steuern.“

1110.A1
„Die Interne Revision darf bei der Festlegung des Umfangs der internen Prüfungen, bei der Auftragsdurchführung und bei der Berichterstattung der Ergebnisse nicht behindert werden. Der Leiter der Internen Revision muss der Geschäftsleitung bzw. dem Überwachungsorgan solche Beeinflussungen offenlegen und die Auswirkungen besprechen.“

Soweit zur Theorie.

Leider ist dies in der Praxis nicht in jedem Fall gegeben.

Hier ein Interview mit einer Revisorin, die direkt von der Vorstandsebene unter Druck gesetzt wurde, ihren Bericht zu ändern, und die ihre Unabhängigkeit deshalb gefährdet sah.

Seien Sie gespannt auf diesen Erfahrungsbericht.

Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Signal-Gate

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Folge 277: Stereotype und Vorurteile gegenüber der Internen Revision

Auf Wunsch von Elina Portna ist dieser Podcast zu Stereotypen und Vorurteilen gegenüber der Internen Revision entstanden.
Sie schrieb:
„[…]In meiner kurzen und interessanten Zeit als Interne Revisorin habe ich immer wieder gehört, dass viele sich eine Interne Revisorin anders vorgestellt haben… Anscheinend gibt es noch den Stereotyp einer Person, die in der Internen Revision arbeiten kann.
Ich würde mich freuen, wenn Sie über Rollenbilder, Stereotype und Vorurteile in der Internen Revision sprechen könnten… Vielleicht könnten sich dann die Menschen auch eine Interne Revisorin vorstellen, die ursprünglich nicht aus Deutschland kommt und gerne schwarze rockige Klamotten trägt und ab und an laut und herzhaft lacht…“

Ich habe eine Umfrage auf LinkedIn gestartet und mich umgehört. Hier ist das Ergebnis:

Revisoren

sind inkompetent
kosten Zeit
kommunizieren nicht
sind nicht auf Augenhöhe und erniedrigen Revisionspartner
strafen andere
fordern Konsequenzen oder Strafen ein
sind regelverliebt und beachten den Kontext oder die konkrete Situation nicht
haben ein Problem damit, wenn einzelne Mitarbeitende Fehler machen

Was kann man nun gegen Stereotype und Vorurteile tun?

dem Missbrauch der eigenen Rolle vorbeugen
gelassen bleiben
ansprechen, wenn die Interne Revision zu Unrecht in ein schlechtes Bild gerückt wurde
sich als Menschen zeigen, die die Rolle der Internen Revision ausüben
daran arbeiten, dass sich Rollenbilder, Stereotype und Vorurteile verändern
die eigene Kompetenz aber auch die eigenen Schwächen kommunizieren

Lassen Sie sich von Rollenbildern, Stereotypen und Vorurteilen nicht abschrecken!
Alles in der Welt verändert sich – nichts bleibt gleich!

Rollenbilder und Stereotype werden sich mit der Zeit verändern.

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und lassen Sie Ihre Revisionspartner:innen erleben, wie bunt die Interne Revision sein kann!

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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Folge 276: Die Arztpraxis als Renditeobjekt und die Interne Revision

Der Artikel „Der Arzt Ihres Vertrauens“ aus der SZ vom 17.02.2023 hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Deutschlands Arztpraxen von internationalen Investorengruppen als Renditeobjekte betrachtet werden.
Dass Investoren bereit sind, für attraktive Praxen den fünf bis sechsfache Marktpreis zu zahlen und dass diese Investorengruppen bereits ganze Praxisverbünde halten und sich in einigen Regionen Deutschlands bereis eine monopolartige Stellung aufgebaut haben, hat meine Prüfernase aktiviert.

Wie steht es hier um mögliche Interessenkonflikte?
Wie es der Zufall so wollte, musste ich selbst zum Arzt und erlebte sehr geschäftstüchtige „Empfehlungen“. Zwar erhielt ich eine Liste von verschiedenen Fachärzten, doch komischerweise war nur einer davon markiert. Natürlich nur angekreuzt bzw. mit Neonmarker hervorgehoben. So kann niemand später nachvollziehen, wer denn die Markierung vorgenommen hat.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Tja und dann traf ich noch einen Arzt, der vor einem Jahr seine Praxis an eine Investorengruppe verkauft hatte. Grund genug, mich aus der Perspektive der Internen Revision nach möglichen Interessenkonflikten zu erkundigen…

Ich freue mich auf Ihre Kommentare, wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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Folge 275: Die untätige Interne Revision

Interessenkonflikt | Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:

„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:

„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“

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