Einflussnahme | Interne Revision Silvia Puhani Podcast Diese Botschaft: „We are watching“ könnte auch von der Internen Revision kommen. In diesem Fall kam sie von Greenpeace und betraf das internationale Plastikabkommen. Auf Basis des Artikels von Hanno...
#357: Die kommenden Diktaturen und die Interne Revision
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Ein Interview mit Fritz B. Simon.
In seinem Buch „Die kommenden Diktaturen – Ein Worst-Case-Szenario“ befasst sich Fritz B. Simon mit der Klimakrise. Er wirft einen mehr als skeptischen Blick auf die politischen Entwicklungen im Kontext der unübersehbaren internationalen Probleme.
Wir unterhalten uns u.a. über folgende Dinge:
- Was passiert, wenn nichts passiert
- Die politische Folgen
- Rationalitäten unternehmerischen Handelns
- Regulatorik
- Lobbyismus
- Soziale Medien
- Transparenz
- Woraus junge Menschen Mut schöpfen können
- Unsere Möglichkeiten, als Interne Revisorinnen und Interne Revisoren das dargestellte Worst-Case-Szenario noch abzuwenden
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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Interessenkonflikt | Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“
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