#025: Worauf Sie bei der Abgrenzung einer Prüfung achten sollten

Nov. 4, 2018 | #025, Interne Revision, Konflikt, Perspektive, Podcast, Praxis, Prüfung und Beratung, Vorbereitung

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Als ich beim Stöbern nach guten Bildern für einen Blog-Beitrag über die Zeichnung von den sechs Blinden und dem Elefanten gestolpert bin, musste ich einfach diesen Podcast aufnehmen.

Das Gleichnis von den sechs Blinden, die einen Elefanten betasten, hat mich in meiner Ausbildung zur Wirtschafts-Mediatorin wirklich nachhaltig beeindruckt.

In der Mediationsausbildung wird dieses Gleichnis der sechs Blinden, die einen Elefanten betasten und beschreiben sollen, wie ein Elefant aussieht, in der Konflikttheorie genutzt. Anhand dieses Beispiels wird erläutert, wie leicht ein Konflikt entstehen kann und welche Möglichkeiten bestehen, um ihn aufzulösen.

In meinem Buch „Erfolgreiche Prüfungsprozesse“ habe ich das Gleichnis für die Abgrenzung einer Prüfung genutzt und halte es hierfür ebenso gut geeignet.

Meiner Meinung nach ist dieses Gleichnis gerade für Revisoren höchst relevant, eröffnet es doch nicht nur die Perspektive des anderen und damit das Verständnis füreinander, sondern zeigt auch, wie herausfordernd die Abgrenzung einer Prüfung sein kann.

Selbstverständlich erfahren Sie in diesem Podcast, worauf Sie bei der Abgrenzung einer Prüfung achten sollten und wie Sie vorgehen können.

Viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:

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„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
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