#020: Worauf bei der Prüfung von SCRUM-Projekten zu achten ist

Sep. 30, 2018 | #020, Agil, Dokumentation, Interne Revision, Interview, Podcast Interview, Prüfung und Beratung, Veränderung

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Als Revisor fällt es nicht leicht, folgende Punkte als valide zu betrachten und als Ausgangspunkt einer Prüfung zu nehmen:

– Menschen und ihre Interaktionen sind wichtiger als Prozesse und Werkzeuge
– Funktionierende Software ist wichtiger als umfassende Dokumentation
– Zusammenarbeit mit dem Kunden ist wichtiger als Vertragsverhandlungen
– Eingehen auf Veränderungen ist wichtiger als Planerfüllung

Ist dieses Agile Manifest tatsächlich ein rotes Tuch für Revisoren?
Was ist das Geheimnis hinter SCRUM?
Welche Erfolgsfaktoren stecken dahinter?
Lassen sich SCRUM-Projekte von einem Außenstehenden sinnvoll prüfen?
Falls ja, wie könnte man sinnvoll vorgehen?

Diesen Fragen gehe ich in diesem Interview mit dem SCRUM-Experten Sylvius Gerber nach.

Lassen Sie sich überraschen von seiner Einschätzung.

Mittendrin streifen wir dann auch Conway’s Law, welches ich hier verlinke:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_von_Conway

Wer die Agile Sprechstunde von Sylvius Gerber nutzen möchte, kann sich über seine webpage www.veraenderungskraft.de dafür anmelden.

Viel Spaß beim Anhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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Interessenkonflikt | Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:

„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:

„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
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