Folge 284: Wie Rechnungshöfe die Governance unterstützen
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Rechnungshof und Governance | Wie Sie aus den Podcasts #273 Kein Gewinnerthema und die Interne Revision und #283 Wenn dem Rechnungshof gedroht wird gemerkt haben, habe ich noch zu wenig Ahnung von Rechnungshöfen.
Freundlicherweise war Herr Magister Hans-Georg Windhaber, der Direktor des Stadtrechnungshofs Graz, in diesem Interview bereit, diese Bildungslücke für mich zu schließen.
Keine Angst, dieses Gespräch ist nicht langweilig! Denn reine Fakten lassen sich ja auch ergoogeln. Neben meinen ganz allgemeinen Einstiegsfragen zu Rechnungshöfen habe ich ihn um seine Sichtweise zur vorausgegangenen Podcastfolge #283 Wenn dem Rechnungshof gedroht wird gebeten. Falls Sie diese noch nicht gehört haben sollten, hören Sie sie sich vorab an, um von diesem Interview das meiste für sich herauszuholen.
Zusammenfassen lässt sich die Einschätzung des Profis wie folgt:
> Je mehr sich eine Institution gegen einen Rechnungshof wehrt, umso verdächtiger wird sie in der Öffentlichkeit! <
In meiner Einschätzung deckt sich das sehr deutlich mit dem Verhältnis zwischen Interner Revision und ihren Revisionspartnern.
Selbstverständlich gibt es hier die Ausnahme, dass sich wirklich jeder Revisionspartner über die Interne Revision beschwert. Doch in meiner Erfahrung sorgt der Vorstand dafür, dass eine Interne Revision so professionell vorgeht, dass dies kaum der Fall sein wird.
Die Unterschiede beim prüferischen Vorgehen sind also gar nicht sooooo groß.
Wichtig bleibt für uns:
- sauber zu prüfen
- Ergebnisse so zu transportieren, dass sie gehört werden
- Berichte so zu schreiben, dass sie gelesen werden (z.B. so: Text Klimabericht, Podcast Klimabericht)
- die Motivation für Veränderungen möglichst zu erhöhen
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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Interessenkonflikt | Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht „Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)“ mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:
„Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten.“ […]
„Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht.“
„Empfehlung: […] „Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen.“
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