Folge 041: Wie Sie forensische Befragungen durchführen sollten – Teil 2
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In Folge 10 hatte ich das Thema forensische Interviews bereits behandelt. Damals ging es um die Vorgehensweise des CIA, Lügen zu erkennen.
Was ich nicht wusste, ist, dass es in den USA Strafverfolgungsbehörden erlaubt ist, das Vorliegen von Beweisen vorzutäuschen. Ganz nach dem Motto: „Gestehen Sie! Wir haben Ihre DNA-Spuren am Tatort / auf der Tatwaffe gefunden.“
In Deutschland ist das nicht erlaubt. Und ich denke, es ist auch aus ethischen Gründen für eine Interne Revision besser, keine nicht vorliegenden Beweise vorzutäuschen.
Doch was, wenn das nicht geht?
Die Variante „Good Cop – Bad Cop“ scheidet aus. Das habe ich im Anschluss an das Interview noch erfragt. Den Verdächtigen mit den Beweisen zu konfrontieren soll ebenfalls nicht zielführend sein.
Wie geht man denn dann am besten vor?
Henning Stuke hat die Lösung. Er beruft sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die er im Interview zu großen Teilen erläutert.
Der Part der Lügenerkennung wird ebenfalls besprochen. Henning Stuke erläutert, weshalb er Mikroreaktionen in der Revisionspraxis für nicht brauchbar hält. Selbstverständlich liefert er auch hier wissenschaftlich belegte Alternativen.
Es freut mich ganz besonders, mit Henning Stuke einen so erfahrenen und kompetenten Interviewpartner zum Thema „Forensische Interviews“ gefunden zu haben.
Viel Spaß beim Anhören und Ausprobieren!
Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse!
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