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Diesen Standard kennen wir alle: 1100 Unabhängigkeit und Objektivität
„Die Interne Revision muss unabhängig sein, und die Internen Revisoren müssen bei der Durchführung ihrer Aufgaben objektiv vorgehen.“

Die Erläuterung zur Unabhängigkeit führt folgendes aus:
„Unabhängigkeit bedeutet, dass keine Umstände vorliegen, die die Fähigkeit der Internen Revision beeinträchtigen, ihre Aufgaben für die Interne Revision unbeeinflusst wahrzunehmen. Um einen für die wirksame Ausführung der Revisionsaufgaben hinreichenden Grad der Unabhängigkeit zu erzielen, hat der Leiter der Internen Revision direkten und unbeschränkten Zugang zu leitenden Führungskräften und Geschäftsleitung bzw. Überwachungsorgan. Dies kann durch parallele Berichtswege erreicht werden. Bedrohungen der Unabhängigkeit sind auf Prüfer-, Prüfungs-, Funktions- und Organisationsebene zu steuern.“

1110.A1
„Die Interne Revision darf bei der Festlegung des Umfangs der internen Prüfungen, bei der Auftragsdurchführung und bei der Berichterstattung der Ergebnisse nicht behindert werden. Der Leiter der Internen Revision muss der Geschäftsleitung bzw. dem Überwachungsorgan solche Beeinflussungen offenlegen und die Auswirkungen besprechen.“

Soweit zur Theorie.

Leider ist dies in der Praxis nicht in jedem Fall gegeben.

Hier ein Interview mit einer Revisorin, die direkt von der Vorstandsebene unter Druck gesetzt wurde, ihren Bericht zu ändern, und die ihre Unabhängigkeit deshalb gefährdet sah.

Seien Sie gespannt auf diesen Erfahrungsbericht.

Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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