Folge 293: Wenn die Aufsicht die Interne Revision lobt

Folge 293: Wenn die Aufsicht die Interne Revision lobt

Dilemma | Dass eine Interne Revision ihre Prüfungsberichte gegenüber der Bankenaufsicht auf Anforderung offenzulegen hat, kann schnell dazu führen, dass sie zwischen zwei Stühlen sitzt. Entweder läuft sie Gefahr, gegenüber der Bank und dem Vorstand als „Petze“ dazustehen, wenn sie alles aufschreibt, oder sie riskiert, etwas nicht thematisiert zu haben, was dann zu einer Rüge durch die Aufsicht bzw. im Extremfall zur Einstufung als „nicht funktionsfähig“ führen kann.

Ein Revisionsleiter aus Bayern hat mir von einer Lösung aus eigener Erfahrung berichtet, die dieses Dilemma beseitigt. Er wurde von der Bankenaufsicht vor seinem Vorstand auf eine bestimmte Art und Weise gelobt, die dazu führte, dass der Vorstand ihn seither nie mehr der Kategorie „Petze“ zugeordnet hat. Ganz im Gegenteil. Der Vorstand zählte von da an sehr auf die Meinung der Internen Revision.

Schritt 1: Schreiben Sie alles in Ihre Berichte.
Schritt 2: Erkennen Sie, ob die Bankenaufsicht mit der Arbeit der Internen Revision zufrieden ist.
Schritt 3: Sollte das so sein, bitten Sie die Bankenaufsicht, dies in der Ergebnisbesprechung mit dem Vorstand auf eine bestimmte Art und Weise zu formulieren.

Wie? Na das hören Sie im Podcast.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören, viel Erfolg beim Ausprobieren und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Folge 064: Wie Sie die Herausforderungen einer zeitnahen Berichterstattung meistern

Folge 064: Wie Sie die Herausforderungen einer zeitnahen Berichterstattung meistern

Wie Sie wissen, fordern die IIA Standards eine zeitnahe Berichterstattung.

Der Standard 2420 Qualität der Berichterstattung lautet, wie folgt:

„Revisionsberichte müssen richtig, objektiv, klar, prägnant, konstruktiv und vollständig sein und zeitnah erstellt werden.“

Die Erläuterung führt aus:

„Zeitnahe Berichte sind abhängig von der Problemstellung zweckdienlich und rechtzeitig, sodass das Management angemessene Maßnahmen ergreifen kann.“

Auch in den MaRisk wird eine zeitnahe Berichterstattung gefordert. Unter BT 2.4 Tz. 1 Berichtspflicht der MaRisk heißt es:

„Über jede Prüfung muss von der Internen Revision zeitnah ein schriftlicher Bericht angefertigt und grundsätzlich den fachlich zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorgelegt werden.“

Aus der Prüfungspraxis der Bankenaufsicht geht hervor, dass zeitnah als zwei, spätestens drei Wochen nach Ende der Prüfung ausgelegt wird.

Diese zeitnahe Berichterstattung unterliegt einigen Herausforderungen. Denn wenn die Revisionsprozesse nicht intelligent konzipiert und gut aufeinander abgestimmt sind, kann sich die Berichterstattung erheblich herauszögern.

In diesem Podcast teile ich mit Ihnen meine Strategien und Erfahrungen, wie Sie eine zeitnahe Berichterstattung erreichen können. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Folge 064: Wie Sie die Herausforderungen einer zeitnahen Berichterstattung meistern

Folge 034: Von der 3rd Line of Defence an die Front – Ein Jahresrückblick auf 2018

Folge 034: Von der 3rd Line of Defence an die Front – Ein Jahresrückblick auf 2018

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Dieser Podcast ist aus einem Jahresrückblick auf das Jahr 2018 entstanden. Ich habe reflektiert, was mir in der Revisionswelt im letzten Jahr so alles aufgefallen ist.

Dabei habe ich im Bankenbereich eine Entwicklung beobachtet, die mir große Sorgen bereitet.
Es ist nur ein schwaches Signal, das ich jedoch bereits von verschiedenen Seiten wahrzunehmen glaube.
Ich hoffe weiterhin, dass ich damit falsch liege.

Sollten sich diese schwachen Signale jedoch als Trend etablieren, dann könnte dies für die Interne Revision und jeden Revisor sehr gefährlich werden. Wir werden dadurch von der 3rd Line of Defence direkt an die Front geschickt.

Da ich nicht möchte, dass wir als Kanonenfutter enden, enthält dieser Podcast auch meine Weihnachts- und Neujahrs-Wünsche an die Bankenaufsicht.

PS: Diejenigen, die wissen, was es mit dem SREP-Aufschlag auf sich hat, können zu Minute 11 vorspulen.

Signal-Gate

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#390: Prüfung und Beratung bei Northvolt – Prüfersprech vs. Deutsch

Wir Interne Revisorinnen und Revisoren sollen beides tun: prüfen und beraten. Dabei ist die Aufgabe, dieses und jenes zu prüfen, an sich ja kein Problem. Probleme entstehen meist bei dem Part Beratung. Bei Wirtschaftsprüfern ist das Ganze noch um eine Nummer krasser.

Kein Wunder, dass mich ein Zeitungsartikel mit folgendem Titel neugierig gemacht hat:

„Die eigenartige Doppelrolle des Gutachters
Der Fall Northvolt: In Schleswig-Holstein sollte eine riesige Batteriefabrik entstehen,
mit staatlicher Hilfe. Das Projekt scheitert, die Aufarbeitung läuft. Ein Gutachten wirft nun Fragen zur Rolle der Beratungsfirma PwC auf.“

In diesem Podcast beschäftige ich mit dem Artikel und den dortigen Aussagen zum Gutachten.

Wie jede andere Berufsgruppe, hat auch die Interne Revision ihre eigene Fachsprache. Diese scheint den Lesern der Gutachten nicht so geläufig gewesen zu sein. Daher übersetze ich in diesem Podcast die im Artikel genannten Prüfungsurteile in allgemein verständliche Beurteilungen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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#389: Peinlich, peinlich peinlich und die Interne Revision

Unsere Revisionspartner haben jedes Recht, qualitativ minderwertige Arbeit von uns zu bemängeln.

Je peinlicher ein Gespräch mit dem Revisionspartner verläuft, umso mehr gilt es, die eigene Revisionskompetenz weiterzuentwickeln. Dazu gehört allerdings, dass Sie Ihr eigenes Agieren reflektieren und hinterfragen.

Wir sollten nicht zu schnell die Schuld auf den Revisionspartner schieben.
Es könnte durchaus sein, dass wir nicht geschickt genug vorgegangen sind.

Wenn Sie an Ihrer Revisionskompetenz arbeiten wollen, dann melden Sie sich bei mir oder schauen auf meiner Webpage vorbei. Vielleicht ist ja ein passendes Angebot für Sie dabei. Und falls nicht, lassen Sie mich gerne wissen, was Sie vermissen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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#388: Bewerbungs-SCAM eines Schwerbehinderten

Prüfen Sie bitte, ob Ihr Personalbereich auf den im Podcast dargestellten SCAM reinfallen würde, oder nicht.
– Haben Sie einen Inklusionsbeauftragten?
– Haben Sie eine Schwerbehindertenvertretung?
– Lassen Sie sich von Ihrem Personalbereich die Regelungen erläutern, die bei der Bewerbung einer schwerbehinderten Person gelten.
– Achtet Ihr Personalbereich darauf, dass bei Bewerbungen von Schwerbehinderten immer Gespräche stattfinden?
– Achtet Ihr Personalbereich darauf, schwerbehinderten Personen nicht einfach abzusagen,
falls diese den ersten Termin absagen oder Internetprobleme haben?
– Informieren Sie Ihren Personalbereich gerne über diesen SCAM – falls er noch nicht bekannt ist.

Ich hörte von einem ähnlichen Fall, der vor Gericht ging. Es sah alles danach aus,
dass das Unternehmen den Prozess verlieren würde, da dem Bewerber abgesagt wurde, ohne vorab ein Interview zu führen. Das Unternehmen hatte nur Glück, dass der Richter eigene Recherchen zu dem Bewerber anstellte. Der Richter fand heraus, dass der Bewerber bereits mehrfach diesbezüglich prozessiert hatte. Der Richter vermutete, dass der Bewerber gar nicht an dem Job interessiert war, sondern quasi hauptberuflich Abmahnungen anstrebe und ließ den Bewerber leer ausgehen.

Es scheint also kein Einzelfall zu sein. Ich hoffe, dass dieser SCAM möglichst bald nicht mehr funktioniert, damit die Menschen, für die diese Regelungen geschaffen wurden, tatsächlich von den Regelungen profitieren können.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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