Folge 295: Benötigt der DHB eine Interne Revision?

Folge 295: Benötigt der DHB eine Interne Revision?

Sport | Der Handballtrainer André Fuhr wurde vom Deutschen Handballbund (DHB) wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe der psychischen Gewalt und systematisch übergriffigem Verhalten gegenüber seinen Spielerinnen freigestellt. Tätig war er bei den Bundesliga-Frauen von Borussia Dortmund und als Nationaltrainer der U20-Frauen beim DHB. Während die unabhängige Aufarbeitungskommission noch tätig ist, wird er 11 Monate später von der fünftklassigen MTG Horst in Essen als Trainer engagiert. Weshalb? Unter anderem, weil er in seinem Gebiet Handball ein echter Fachmann und Profi ist. Eine Debatte innerhalb der Handball-Abteilung, ob man Fuhr angesichts seiner Vorgeschichte verpflichten könne, sei nicht aufgekommen.

Die unabhängige Aufarbeitungskommission wird zu dem Zeitpunkt noch ca. ein Jahr benötigen, bis sie zu einem Ergebnis kommt.

Selbstverständlich betrachte ich die Sache mit dem Blick der Internen Revision und stelle mir die Frage, ob der DHB eine Interne Revision benötigt. Die Antwort können Sie sich sich denken: Es ist ein klares JA!

Warum, und was mich bei dem Thema sonst noch umtreibt, hören Sie im Podcast.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Folge 295: Benötigt der DHB eine Interne Revision?

Folge 294: Mut, Whistleblowing, schlechte Governance, DWS und Interne Revision

Bauchgefühl | Klöster sind eine interessante Sache. Die meisten existieren seit Jahrhunderten! Das haben Unternehmen noch nicht geschafft! Wie haben Klöster das geschafft? Der Abt hört i.d.R. einmal pro Woche die Meinung der Mönche an. Außerdem gibt es dort immer eine Person, welche die Rolle des advocatus diaboli einzunehmen hat.

Wenn Unternehmen so etwas institutionalisiert hätten, hätte es diese Podcast-Folge wahrscheinlich nicht gegeben. Er behandelt die Hinweise von Desirée Fixler, der Whistleblowerin im Greenwashing-Skandal der DWS.

Grundlage dieses Podcasts ist das Interview von Lisa Nienhaus und Meike Schreiber mit Desirée Fixler aus der SZ vom 30.06.2023 mit dem Titel „Ich hatte ein Bauchgefühl, dass etwas nicht stimmt.“

Es ist nicht so gewesen, dass die Whistleblowerin gleich an die Öffentlichkeit gegangen ist. Nein, sie hat zunächst intern Fragen gestellt und auf Ungereimtheiten hingewiesen.

Gerade weil es zu dem Zeitpunkt noch keine regulatorischen Vorgaben gab, habe man ja nichts falsch gemacht. Anstatt die internen Hinweise dankbar aufzugreifen, entschied man sich dazu, die Querulantin zu entfernen und in den Medien als unfähig zu denunzieren.

Die Denkweise „Wer stört muss gehen!“ ist das genaue Gegenteil von Kritikfähigkeit.

In diesem Podcast gehe ich der hypothetischen Frage nach, wie es einer Internen Revision ergangen wäre, wenn sie die gleichen Fragen gestellt hätte. Wahrscheinlich denken Sie jetzt schon selbst: „Da kann man halt nichts machen! Ohne Fehler keine Feststellung.“

Da bin ich anderer Ansicht. Ein zweck- und werteorientierter Prüfungsansatz, der nicht nur die Zweckerfüllung, sondern auch auf die Wertekonformität nach innen und außen betrachtet, hätte durchaus zu Feststellungen führen können. Mehr dazu erfahren Sie in Episode # 231.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Folge 295: Benötigt der DHB eine Interne Revision?

Folge 293: Wenn die Aufsicht die Interne Revision lobt

Dilemma | Dass eine Interne Revision ihre Prüfungsberichte gegenüber der Bankenaufsicht auf Anforderung offenzulegen hat, kann schnell dazu führen, dass sie zwischen zwei Stühlen sitzt. Entweder läuft sie Gefahr, gegenüber der Bank und dem Vorstand als „Petze“ dazustehen, wenn sie alles aufschreibt, oder sie riskiert, etwas nicht thematisiert zu haben, was dann zu einer Rüge durch die Aufsicht bzw. im Extremfall zur Einstufung als „nicht funktionsfähig“ führen kann.

Ein Revisionsleiter aus Bayern hat mir von einer Lösung aus eigener Erfahrung berichtet, die dieses Dilemma beseitigt. Er wurde von der Bankenaufsicht vor seinem Vorstand auf eine bestimmte Art und Weise gelobt, die dazu führte, dass der Vorstand ihn seither nie mehr der Kategorie „Petze“ zugeordnet hat. Ganz im Gegenteil. Der Vorstand zählte von da an sehr auf die Meinung der Internen Revision.

Schritt 1: Schreiben Sie alles in Ihre Berichte.
Schritt 2: Erkennen Sie, ob die Bankenaufsicht mit der Arbeit der Internen Revision zufrieden ist.
Schritt 3: Sollte das so sein, bitten Sie die Bankenaufsicht, dies in der Ergebnisbesprechung mit dem Vorstand auf eine bestimmte Art und Weise zu formulieren.

Wie? Na das hören Sie im Podcast.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören, viel Erfolg beim Ausprobieren und erfolgreiche Prüfungsprozesse!