Folge 299: Follow-up zum Whistleblowing eines Apothekers

Folge 299: Follow-up zum Whistleblowing eines Apothekers

Werte | Es gibt einen mutigen Whistleblower, der auf Missstände in seinem Wirkungsbereich hinweist. Investigative Journalisten recherchieren und geben dem Whistleblower eine Plattform. Sie berichten darüber.

Und was passiert danach?

Nicht viel. Und das was passiert, gefährdet die Existenzgrundlage des Whistleblowers.

In der Internen Revision ist es mit der Berichterstattung ähnlich.
Glauben Sie nicht, dass eine Berichterstattung alleine irgendein Problem lösen würde. Denn ohne Erledigung der Maßnahmen wird keine Veränderung eintreten.

Wir müssen mit einem konsequenten Follow-up dafür sorgen, dass unsere Feststellungen und Maßnahmen nicht untergehen.

Zusätzlich haben Sie als Interne Revisorinnen und Revisoren die Möglichkeit, die Integrität unternehmerischen Handelns, das mehr oder weniger ethische Verhalten und die wertebasierten Entscheidungen innerhalb Ihres Unternehmens zu diskutieren.

Sie können Handlungsoptionen aufzeigen und, wenn ein bestimmtes Verhalten im Unternehmen nicht den Unternehmenswerten entspricht, diese mangelnde Wertekonformität ansprechen und diskutieren.

Ja, das macht keinen Spaß und ist auch nicht einfach.
Aber es gehört zu unserer Arbeit dazu.

Wir sind die Hofnarren, die hin und wieder Licht ins Dunkel bringen und den Spiegel vorhalten müssen.

Wenn dann der Vorstand entscheidet, er bleibt dabei und unterstützt das bisherige Verhalten, dann ist daran nicht zu rütteln. Aber Sie haben es angesprochen.

Hier das Follow-up zum Fall des mutigen Apothekers auf Folge #296.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Folge 064: Wie Sie die Herausforderungen einer zeitnahen Berichterstattung meistern

Folge 064: Wie Sie die Herausforderungen einer zeitnahen Berichterstattung meistern

Wie Sie wissen, fordern die IIA Standards eine zeitnahe Berichterstattung.

Der Standard 2420 Qualität der Berichterstattung lautet, wie folgt:

„Revisionsberichte müssen richtig, objektiv, klar, prägnant, konstruktiv und vollständig sein und zeitnah erstellt werden.“

Die Erläuterung führt aus:

„Zeitnahe Berichte sind abhängig von der Problemstellung zweckdienlich und rechtzeitig, sodass das Management angemessene Maßnahmen ergreifen kann.“

Auch in den MaRisk wird eine zeitnahe Berichterstattung gefordert. Unter BT 2.4 Tz. 1 Berichtspflicht der MaRisk heißt es:

„Über jede Prüfung muss von der Internen Revision zeitnah ein schriftlicher Bericht angefertigt und grundsätzlich den fachlich zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorgelegt werden.“

Aus der Prüfungspraxis der Bankenaufsicht geht hervor, dass zeitnah als zwei, spätestens drei Wochen nach Ende der Prüfung ausgelegt wird.

Diese zeitnahe Berichterstattung unterliegt einigen Herausforderungen. Denn wenn die Revisionsprozesse nicht intelligent konzipiert und gut aufeinander abgestimmt sind, kann sich die Berichterstattung erheblich herauszögern.

In diesem Podcast teile ich mit Ihnen meine Strategien und Erfahrungen, wie Sie eine zeitnahe Berichterstattung erreichen können. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!