Folge 238: Feststellungen zur schriftlich fixierten Ordnung (sfO)

Folge 238: Feststellungen zur schriftlich fixierten Ordnung (sfO)

Dieser Podcast beschäftigt sich mit der Frage, wie und in welchem Umfang man als Interne Revision dem Revisionspartner Beanstandungen zur sfO mitteilt.

Geben Sie Ihrem Revisionspartner sehr detaillierte Rückmeldungen in Form einer durch die Interne Revision korrigierten Arbeitsanweisung?
Oder teilen Sie dem Revisionspartner Ihre Beanstandungen sehr allgemein mit? („veraltet“, „lückenhaft“, „ist mindestens in den Aspekten X und Y zu überarbeiten“, …)

In diesem Podcast bespreche ich die Auswirkungen dieser beiden Varianten.

Weitere Podcasts zu den Themen schriftlich fixierte Ordnung / Anweisungswesen finden Sie hier:

# 080: Wenn die internen Vorschriften strenger sind als die externen

# 235: Malen Sie noch nach Zahlen?

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Folge 238: Feststellungen zur schriftlich fixierten Ordnung (sfO)

Folge 235: Malen Sie noch nach Zahlen?

Dieser Podcast behandelt im Kern die Frage, ob man als Interne Revisorin oder Interner Revisor vor dem Gespräch mit dem Fachbereich die Arbeitsanweisungen lesen sollte oder lieber nicht. Bzw. wann ja und wann nein.

Sie erhalten außerdem eine mögliche Antwort auf folgende Zumutung aus dem Fachbereich: „Lesen Sie doch zuerst die Arbeitsanweisungen, bevor Sie zu mir kommen! Für so etwas habe ich keine Zeit!“

Wer die Lösung lieber in meinem Buch „Erfolgreiche Prüfungsprozesse in der Internen Revision“ nachlesen will, findet sie hier:

  • 1. Auflage: S. 103
  • 2. Auflage: S. 108

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

Folge 238: Feststellungen zur schriftlich fixierten Ordnung (sfO)

Folge 219: Verbote blähen das Anweisungswesen auf

„Es ist den Aufsichtspersonen untersagt, während der Prüfung zu schlafen.“
Wenn das Anweisungswesen für Lehrer solche Verbote enthält, ist Einiges schief gelaufen. Denn eine Auflistung von Verboten bläht das Anweisungswesen nur unnötig auf.

Wenn Sie in der Internen Revision auf so etwas stoßen, sorgen Sie stattdessen dafür, dass die Anweisung das gewünschte Verhalten in Kombination mit dem gewünschten Ziel darstellt, bzw. dass Sinn und Zweck der Anweisung prinzipienorientiert formuliert werden. Das hält das Anweisungswesen schlank.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!