#353: Interne Revision und Ermessensspielräume beim Follow-up

#353: Interne Revision und Ermessensspielräume beim Follow-up

#353: Interne Revision und Ermessensspielräume beim Follow-up

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Umwelt | Agiert die EU-Kommission konform zu den GIAS?
Wie wichtig ein einheitliches Follow-up ist, wird einem immer dann klar, wenn man die Auswirkungen eines Follow-up-Prozesses mit fast uneingeschränkten Ermessensspielräumen für die Bearbeitenden betrachtet. Als anschauliches Beispiel dient der Artikel „Umwelt? Nicht so wichtig“ aus der SZ vom 27.9.2024. Im Untertitel formulieren die beiden Autoren Pascal Hansens und Harald Schumann:
„In Dutzenden Verfahren wurden EU-Staaten wegen Verstößen gegen das Umweltrecht verurteilt – ohne ernsthafte Konsequenzen“

Diesen Fall habe ich auf die Interne Revision übertragen. Ich habe unterstellt, die EU Kommission müsse sich den Global Internal Audit Standards (GIAS) unterwerfen und habe ChatGPT gefragt, gegen welche der Prinzipien und Standards die EU Kommission mit den in dem Artikel beschriebenen Handlungen verstoßen würde.

Nach anfänglichen Hürden (man muss mit ChatGPT wirklich chatten), kam ein erstaunliches Ergebnis zu Tage:

Hier die Zusammenfassung der gesamten Analyse
Prinzip 1: Demonstrate Integrity:
Die EU-Kommission zeigt mehrere Abweichungen in Bezug auf Ehrlichkeit und ethisches Verhalten, insbesondere durch mangelnde Transparenz und politisch motivierte Entscheidungen.
Prinzip 2: Maintain Objectivity:
Es gibt Abweichungen aufgrund politischer Einflussnahme, die die Objektivität der Kommission beeinträchtigen.
Prinzip 3: Demonstrate Competency:
Die Kommission scheint ihre Kompetenzen zur Rechtsdurchsetzung nicht in vollem Umfang zu nutzen und hat bei der kontinuierlichen Entwicklung der notwendigen Fähigkeiten versagt.
Prinzip 4: Exercise Due Professional Care:
Es gibt Abweichungen in Bezug auf die Sorgfalt und das kritische Urteilsvermögen der Kommission bei der Durchsetzung von Umweltgesetzen.

Wenn die EU-Kommission also so wie eine Interne Revision den GIAS unterliegen würde, bzw. verpflichtet wäre, diese einzuhalten, dann würde man ihr wahrscheinlich die Funktionsfähigkeit absprechen.

Aus diesem Grund sollten für die Revisorinnen und Revisoren die Ermessensspielräume im Follow-up Prozess nicht zu groß sein.

Machen Sie es besser als die EU-Kommission und sorgen Sie für ein konsequentes Follow-up!

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

PS: Was hat ChatGPT falsch gemacht?

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